Besuche Besuchsregelung im Pfarrdienst

Der Pfarrer und die Pfarrerin besuchen in allen Bezirken zum 80. und 90. Geburtstag; ab dem 100. Geburtstag auch jedes weitere Jahr. Die schriftliche Geburtstagspost „zwischen den Jahren“ (81 - 89 Jahre und 91 - 99 Jahre) entfällt.

Unabhängig von dieser neuen hauptamtlichen Besuchsregelung sind die ehrenamtlichen Besuchsdienstkreise in Ennigloh und Holsen-Ahle auf Eigeninitiative hin aktiv, wofür die Hauptamtlichen sehr dankbar sind.

Zu den Hochzeitsjubiläen kommen die Pfarrerin und der Pfarrer ab 1. August 2024 nicht mehr „automatisch“ wie bisher.

Aber: Wenn Sie eine Veröffentlichung im Gemeindebrief, einen Besuch oder eine gottesdienstliche Feier Ihres Ehejubiläums wünschen, melden Sie sich bitte bei

Pfarrerin Fachner (05223-61055) bzw.

Pfarrer Kükenshöner (Tel: 05223-60846)

oder in den beiden Gemeindebüros

(Ennigloh: 05223-61524; Holsen-Ahle: 05223-60832).

Die veränderten Besuchsregelungen bedeuten, nicht, dass Pfarrer Kükenshöner und Pfarrerin Fachner keine Gemeinde-, Alten- oder Krankenbesuche mehr machen würden. Nach wie vor kommen sie gern auf einen signalisierten Wunsch der Gemeindeglieder.